Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines 
a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Lieferanten und dem Besteller. Sie gelten insbesondere für sämtliche getätigten, aber noch nicht abgeschlossenen sowie für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
b. Diese Geschäftsbedingungen regeln den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Lieferanten und dem Besteller abschließend. Insbesondere werden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ des Bestellers, wie Einkaufsbedingungen, nicht Vertragsbestandteil und zwar unabhängig davon, ob sie gegenüber den Geschäftsbedingungen der Firma Gunter Martin abweichende oder ergänzende Vorschriften enthalten.
c. Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen weder widersprechen noch vorbehaltlos liefern, bzw. die Zahlung annehmen.

2. Angebot und Bestellung
a. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Lieferzeit freibleibend und die Preise sind 4 Wochen ab Angebotsdatum an das Angebot gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde. Bei offensichtlichen Schreib- und Rechenfehlern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ist der Lieferant zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

3. Auftragsänderung
a. Auftragsänderungen oder Auftragsrücktritt sind nur mit unserem Einverständnis möglich. Bei Auftragskürzungen behalten wir uns vor, den Preis der tatsächlichen Liefermenge anzupassen.
b. Bei Auftragsrücktritt gehen alle uns im Zusammenhang mit dem Auftrag entstandene Kosten zu Lasten des Bestellers

4. Preise
a. Unsere Preise verstehen sich rein netto, ausschließlich Mehrwertsteuer, für Lieferungen ab Werk, ohne Verpackung. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Euro. Die Mehrwertsteuer wird für Rechnungen innerhalb der EU gesondert ausgewiesen. Die Verpackung wird nicht zurück genommen.
b. Die Preise gelten jeweils nur für die bestellte Menge und nur für die Ausführung, die im Angebot und Auftrag vorgesehen ist. Werden abweichend von Angebot und Anfrage Aufträge angenommen, so bleibt eine Preiserhöhung vorbehalten.
c. Bei Kleinmengen behalten wir uns vor, Mindermengenzuschläge zu berechnen, je nach Abnahmemenge beim Vormateriallieferanten.

5. Lieferzeit/Lieferpflichten
a. Lieferzeiten werden nach bestem Ermessen angegeben. Sie sind nicht verbindlich. Aus der Angabe von Lieferzeiten können keine Verzugsfolgen begründet werden.
b. Ist ausnahmsweise eine verbindliche Lieferfrist vereinbart worden, beginnt sie mit dem Tag der Auftragsbestätigung. Ihr Beginn ist jedoch hinausgeschoben, sofern noch nicht alle Einzelheiten des Auftrags, auch in technischer Hinsicht, geklärt sind, insbesondere der Besteller noch nicht alle Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben beschafft, sowie eine vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Die Lieferfrist kann nur eingehalten werden, wenn der Besteller seine Vertragspflichten erfüllt. Sie ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf versandt wurde oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
c. Wird der Lieferant durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und vom Lieferanten nicht zu vertretende Umstände gleich, welche ihm die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Beispiele dafür sind: Lieferverzögerungen bei den vorgesehenen Vorlieferanten, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen etwa durch Zerstörung des Betriebs im ganzen oder wichtiger Abteilungen oder durch den Ausfall unentbehrlicher Fertigungsanlagen, gravierende Transportstörungen z.B. durch Straßenblockaden, Arbeitskampf im Transportgewerbe, Energiemangel, Fahrverbote. Dauern diese Umstände mehr als 4 Monate an, hat der Lieferant auch das Recht vom Vertrag zurück zu treten. Auf Verlangen des Bestellers hat der Lieferant zu erklären, ob er zurücktreten oder innerhalb einer von ihm zu bestimmenden angemessenen Frist, liefern werde. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
d. Ist die Überschreitung einer angemessenen Lieferfrist vom Lieferanten zu vertreten, kommt dieser erst in Verzug, wenn der Besteller ihm schriftlich eine angemessene Nachfrist, die wenigstens einen Monat betragen muss, gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist. Anschließend kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Lieferanten fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

6. Versand
a. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl – in der Regel per DHL oder als Frachtgut, für Pakete nicht Deutschlandweit, FedEx oder UPS, sofern nicht anders vereinbart.

7. Gefahr und Übergang
a. Die Gefahr für unsere Lieferung übernimmt der Besteller mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers oder des Lieferweges. Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, unserer Wahl überlassen. Wird unsere Leistung durch höhere Gewalt oder unabwendbare von uns nicht zu vertretende Umstände vor Abnahme beschädigt oder zerstört, so haben wir Anspruch auf Ersatz.

8. Über-/Unterlieferung
a. Da die Produktion von Drehteilen und gewissen Instrumenten kundenspezifisch ist , müssen wir uns Über-/Unterlieferungen von bis zu 10% der bestellten bzw. bestätigten Liefermenge vorbehalten. Kleinmengen regeln sich aus der Abnahmepflicht des Vorlieferanten bzw. des Rohmateriallieferanten.

9. Rücksendungen und Gutschriften
a. Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis vorgenommen werden und es muss vor Beginn der Rücksendung telefonisch abgeklärt werden. Eine Gutschriftserteilung ist bei einem Warenwert unter 15€ aus Kostengründen nicht möglich.

10. Zahlungsbedingungen
a. Zahlungen sind mit den auf der Auftragsbestätigung aufgeführten Konditionen zu leisten. Skonto wird nur den Rechnungen mit Bestimmungsland „Deutschland“ gewährt. Unberechtigter Skontoabzug wird nachberechnet. Wir behalten uns das Recht vor, Sicherheit oder Vorauszahlungen zu verlangen. Wird dem nicht entsprochen, können wir die Lieferung verweigern. Der Besteller wird dadurch nicht von seiner Abnahmeverpflichtung entbunden.

11. Eigentumsvorbehalt
a. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehender Forderungen unser Eigentum. Bei Verbindung mit anderen Teilen erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Teile zu dem der anderen Teile. Bereits jetzt gilt als vereinbart, dass durch etwaigen Weiterverkauf unseres Eigentums entstandene Forderungen an uns abgetreten werden.
b. Zugriffe Dritter auf unsere Rechte zeigt uns der Besteller unverzüglich an. In jedem Fall weist er den Dritten sofort auf unsere Rechte ausdrücklich hin.

12. Gewährleistung
a. Beanstandungen wegen Abmessung, Gewicht oder Stückzahl müssen unbeschadet der Vorschrift nach § 377 HGB spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Beanstandungen die sich auf die Beschaffenheit des Materials beziehen, finden nur in der Weise Berücksichtigung, in welcher die Stahlwerke diesen Mangel anerkennen und Schadenersatz leisten. Wird die Ware unmittelbar an Dritte versandt, muss der Besteller für die Eingangskontrolle wie vorgeschrieben Sorge tragen.
b. Im Falle der rechtzeitigen Mangelrüge sind wir wahlweise nur zur Mängelbeseitigung oder zur mangelfreien Nachlieferung innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet. Eine über diese Leistung hinausgehende Haftung für irgendwelche weiteren mittelbaren oder unmittelbaren Schäden übernehmen wir nicht. Wandelung, Minderung und Schadenersatz werden, so weit dies gesetzlich möglich ist, ausgeschlossen.
c. Die Zurücksendung der von uns schriftlich anerkannten gerügten Ware hat unverzüglich zu erfolgen. Ist dies nicht innerhalb von 4 Wochen seit Lieferung der Ware geschehen, ist der Anspruch des Auftraggebers erloschen, gleichgültig ob eine Mängelrüge erfolgt ist oder nicht.
d. Durch die Mängelrüge wird die Zahlungspflicht des Bestellers nicht berührt.

13. Werkzeuge
a. Werkzeuge, die zur Herstellung unserer Produkte angefertigt werden, gehen auch dann in unser Eigentum über, wenn sich der Besteller an den Kosten beteiligt bzw. diese übernimmt.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Spaichingen, dasselbe gilt auch für den Gerichtsstand, auch dann, wenn der Kunde nicht Vollkaufmann ist und wir unsere Rechte im Mahnverfahren geltend machen.

15. Abweichende und ergänzende Bestimmungen
a. Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so dürfen wir sie durch anderslautende Bestimmungen ersetzten, die dem Sinn und Zeck möglichst nahe kommen.
b. Abweichungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
c. Ergänzend zu diesen Regelungen gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Medizinbranche.